In einem Telegramm auf der GDL-Homepage vom 14. September 2016 wurden folgende Konkretisierungen veröffentlicht:
- Zwei zusammenhängende Ruhetage pro Arbeitswoche (Montag bis Sonntag).
- Jedes zweite Wochenende ist frei zu gewähren.
- Erstellung eines verbindlichen Jahresruhezeitplans für ein Kalenderjahr. Dieser enthält den geplanten Urlaub sowie alle tariflichen Ruhen.
- Eine um maximal 1,5 Stunden rollierende Schichtfolge, sodass der nächste Schichtbeginn frühestens 22,5 Stunden nach Beginn der Vorschicht erfolgen darf.
- Gleiche Arbeitszeitregelungen für das gesamte Zugpersonal. Dieser Schutz erstreckt sich auch auf die Teilzeitbeschäftigten.
- Streichung der Bereitstellungslokomotivführer in Lf 6.
- Ausweitung des Geltungsbereiches auf das Zugpersonal in allen Gesellschaften des DB-Konzerns.