DB-Konzern: Wahlmodell 2020

Die Tage hat ein Schreiben des Arbeitgebers für Aufregung und Verwirrung gesorgt.

 

Wichtig ist der Stichtag zur Abgabe des GDL-Musterschreibens: 31. März 2020!

 

Kurz zusammengefasst: 

In diesem Jahr gibt es wieder die Möglichkeit, sich die Lohnerhöhung zum 01. Juli 2020 nicht nur in Geld, sondern in Freizeit oder mehr Urlaub auszahlen zu lassen. Dieses Wahlmodell funktioniert eigentlich genau so wie das, welches ihr schon kennt. Uns stehen damit zwei Wahlmodelle zur Verfügung!

Wichtig: Ihr müsst dem Arbeitgeber bis zum 31. März 2020 Bescheid über eure Wahl geben, wenn ihr ein anderes Modell dazuwählen möchtet!

 

Zum 01. Juli 2020 erfolgt die nächste Lohnerhöhung im Bura-ZugTV für die Beschäftigten im DB-Konzern. Das Volumen beträgt wieder 2,6%, welches euch entweder als Lohnerhöhung, als eine Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit um eine Stunde ODER als zusätzlichen Erholungsurlaub von sechs Tagen ausgezahlt werden kann.

Das offizielle Schreiben des GDL-Hauptvorstandes soll als Basis für die weiteren Erklärungen dienen. Ihr findet das Schreiben samt Übersichtstabelle und Anschreiben für den Arbeitgeber auf der GDL-Homepage oder über den folgenden Button:

Ihr findet dort eine gute Übersicht über die vier verschiedenen Möglichkeiten, die euch das Wahlmodell kombiniert mit dem Wahlmodell 2017 ab Juli 2020 bietet:


  Modell 1 Modell 2 Modell 3 Modell 4
wöchentliche Arbeitszeit? 38h 39h  39h 38h
Urlaub? nach Tarif

nach Tarif

plus 6 Tage

nach Tarif

plus 12 Tage

nach Tarif

plus 6 Tage

Lohnerhöhung?

2,6% ab Juli

2,6% ab Juli

nein

nein

Einmalzahlung von 700€?

nein

nein

ja

ja

wirksam ab?

Juli 2020

Juli 2020

Januar 2021

Januar 2021


Modell 1 "Grundmodell (Entgelterhöhung)":

Wenn ihr euch in Wahlmodell 2017 (oder später) für die Arbeitszeitverkürzung entschieden habt und jetzt das Modell 1 wählt, erhaltet ihr 2,6% mehr Lohn ab Juli, die Wochenarbeitszeit bleibt bei 38h festgesetzt. Ihr bekommt weder mehr Urlaub, noch eine Einmalzahlung.

 

Modell 2 "Sechs Tage mehr Urlaub (Entgelterhöhung)":

Wenn ihr euch in Wahlmodell 2017 (oder später) für sechs Tage mehr Urlaub entschieden habt und jetzt das Modell 2 wählt, erhaltet ihr 2,6% mehr Lohn ab Juli, die Wochenarbeitszeit bleibt bei 39h festgesetzt. Ihr bekommt weder mehr Urlaub (die sechs Tage resultieren ja aus eurer Wahl vom Wahlmodell 2017), noch eine Einmalzahlung.

 

Modell 3 "12 Tage mehr Urlaub (zusätzlicher Erholungsurlaub)":

Wenn ihr euch in Wahlmodell 2017 (oder später) für sechs Tage mehr Urlaub entschieden habt und jetzt das Modell 3 wählt, erhaltet ihr keine Lohnerhöhung ab Juli, die Wochenarbeitszeit bleibt bei 39h festgesetzt. Ihr bekommt dafür sechs zusätzliche Urlaubstage und eine Einmalzahlung von 700€.

Die sechs Tage mehr Urlaub stehen euch ab dem 01. Januar 2021 zur Verfügung. Als Ausgleich für die Zeit vom 01. Juli 2020 bis zum dem Punkt, an dem ihr die sechs Tage mehr Urlaub verplanen könnt (Januar 2021), erhaltet ihr eine Einmalzahlung von 700€.

 

Modell 4 "6 Tage mehr Urlaub und Arbeitszeitverkürzung (Arbeitszeitabsenkung):

Wenn ihr euch in Wahlmodell 2017 (oder später) für sechs Tage mehr Urlaub entschieden habt und jetzt das Modell 4 wählt, erhaltet ihr keine Lohnerhöhung ab Juli, die Wochenarbeitszeit wird aber von 39h auf 38h festgesetzt. Ihr bekommt nicht mehr Urlaub (die sechs Tage resultieren ja aus eurer Wahl vom Wahlmodell 2017), dafür aber eine Einmalzahlung.

Die 1h Arbeitszeitabsenkung von 39h auf 38h stehen euch ab dem 01. Januar 2021 zur Verfügung. Als Ausgleich für die Zeit vom 01. Juli 2020 bis zum dem Punkt (Januar 2021), an dem ihr nur noch eine Wochenarbeitszeit von 38h habt, erhaltet ihr eine Einmalzahlung von 700€.

 

Wer aber das Grundmodell 1 oder das Modell 2 „6 Tage mehr Urlaub" bereits gewählt hat und es behalten möchte, braucht nichts zu tun! Ihr erhaltet dann ab Juli 2020 automatisch die Lohnerhöhung von 2,6%.

 

Die Wahlmodelle sind also miteinander kombinierbar und ihr könnt euch jedes Jahr bis zum 30. Juli für das nächste Jahr umentscheiden.

 

Bei Fragen könnt ihr uns gerne ansprechen!

Wichtig ist der Stichtag zur Abgabe des GDL-Musterschreibens: 31. März 2020!